Sie erreichen mich außerhalb meiner Kanzlei unter 0170/2872111. Bitte nutzen Sie dieses Angebot nur, wenn Sie akut von einer Inhaftierung bedroht sind, eine Durchsuchung oder eine Vermögensbeschlagnahme o. ä. stattfindet.
Sollten Sie mich nicht erreichen können, empfehle ich bei drohender Inhaftierung oder einer Durchsuchung eine Kontaktaufnahme zum nächstgelegenen Strafverteidigernotdienst. Die Strafverteidigernotdienste finden Sie unter der folgenden Internetadresse: www.ag-strafrecht.de/Notdienst.aspx.
Im Landgerichtsbezirk Kiel (einschließlich Neumünster, Rendsburg, Plön, Eckernförde, Norderstedt und Umgebung) ist der Strafverteidigernotdienst rund um die Uhr unter 0172/5147979 erreichbar. Auf den Strafverteidigernotdienst müssen Sie durch die Strafverfpolgungsbehörden hingewiesen werden (§ 136 Abs. 1 S4. StPO).
Beharren Sie gegenüber der Polizei auf ihrem Recht, jederzeit (§ 137 Abs. 1 StPO) ein Telefonat mit einem Rechtsanwalt führen zu dürfen. Falls Ihnen dies verweigert wird, bestehen Sie darauf, dass ihre Bitte und deren Verweigerung aufgezeichnet werden.
Bitte bewahren Sie Ruhe und üben Sie zunächst Ihr Recht zum Schweigen aus, bis Sie mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben. Ihre Schweigerecht wird Ihnen durch die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) in § 6 garantiert, die in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt gilt.